Begründung: 1. Das Oberlandesgericht Linz stellte anläßlich einer bei ihm anhängigen Berufung mit Beschluß vom 8. Oktober 1992 beim Verfassungsgerichtshof den Antrag, "1.) im §131 Abs1 GSVG in der zum Stichtag 1.11.1990 und in der Folge bis 30.11.1991 geltenden Fassung der BGBl. 1978/560 und BGBl. 1991/157 die Wortfolge 'nach Vollendung des 60.Lebensjahres, die Versicherte' als verfassungswidrig aufzuheben oder 2.) auszusprechen, daß in der angeführten Bestimmung die... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätGSVG §131 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung der Wortfolge "nach Vollendung des 60. Lebensjahres, die Versicherte" im §131 Abs1 GSVG idFen BGBl. 560/1978 und BGBl. 157/1991. Es ist ausgeschlossen (denkunmöglich), daß das Oberlandesgericht Linz bei Erledigung der bei ihm anhängigen Berufung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Oberste Gerichtshof beantragte anläßlich bei ihm anhängiger Revisionen mit Beschlüssen vom 16. Juni 1992, 7. Juli 1992 und 15. September 1992, die Wortfolge "nach Vollendung des 60. Lebensjahres, die Versicherte" im §131 Abs1 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978, idF des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1991, BGBl. Nr. 157/1991, als verfassungswidrig aufzuheben oder auszusprechen, daß in der angeführten Bestimmung dies... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzBG über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten, BGBl 627/1991 ArtIGSVG §131 Abs1 idF ArtII Z7 Sozialrechts-ÄnderungsG 1991
Rechtssatz: Die Wortfolge "nach Vollendung des 60. Lebensjahres, die Versicherte" im §131 Abs1 GSVG idF des ArtII Z7 Sozialrechts-ÄnderungsG 1991, BGBl. 157/1991... mehr lesen...