Begründung: Der am 13. 5. 1942 geborene Kläger war über 28 Jahre im Obst- und Gemüsehandel teils selbständig, teils in einem Beschäftigungsverhältnis tätig. Er erwarb in den letzten 180 Monaten vor dem Stichtag (1. 6. 2001) 114 bis 116 Monate an ASVG-Versicherungszeiten und rund 26 Monate an GSVG-Versicherungszeiten ohne zeitliche Deckung. In all diesen Monaten verrichtete er ungeachtet der sozialversicherungsrechtlichen Einstufung als Selbständiger oder Beschäftigter im Wesentlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 17. 5. 1946 geborene Kläger hat nach Absolvierung der Pflichtschule den Beruf eines Malers erlernt. In den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 11. 2002) war der Kläger 70 Monate als unselbständiger Autowäscher und 17 Monate als unselbständiger Vertreter nach dem ASVG pflichtversichert. Seit Mai 1998 betreibt der Kläger die Waschstraße, in der er zuvor beschäftigt war, als selbständiger Unternehmer und ist nach dem GSVG pflichtversichert. Der Kläger f... mehr lesen...