Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 3. 10. 2000 hat die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der Klägerin auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab 1. 6. 2000 anerkannt und ausgesprochen, dass die Pensionsleistung monatlich S 1.944 (EUR 141,28) brutto beträgt. Sie legte ihrer Pensionsberechnung 126 in Österreich erworbene Versicherungsmonate und eine Gesamtbemessungsgrundlage (§ 240 ASVG) von S 10.891 bei einem Steigerungsbetrag von 17,850 % zu... mehr lesen...