Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824/2003). Er hat sohin ... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bGSVG §120 Abs7VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung des §120 Abs7 GSVG betreffend die ausschließliche Berücksichtigung bestimmter Ersatzmonate für die Erfüllung der Wartezeit
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH zum weiten Beurteilungsspielraum als auch zum weiten rechtspoli... mehr lesen...