Entscheidungsgründe: Der Kläger besuchte von September 1965 bis 13. April 1966 - also insgesamt 7 1/2 Monate - den ersten Lehrgang der Höheren Technischen Bildungsanstalt in Kapfenberg. Mit Bescheid vom 17. 10. 2005 stellte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt fest, dass der Kläger bis zum Stichtag 1. 2. 2005 465 Beitragsmonate der Pflichtversicherung in der österreichischen Pensionsversicherung erworben habe. Die vom Kläger an der Höheren Technischen Bildungsanstalt im Zeitra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 3.8.1989 sprach die beklagte Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft aus, daß dem am 22.2.1926 geborenen Kläger die Erwerbsunfähigkeitspension ab 1.6.1989 von monatlich S 5.454,10 gebührt, für die Folgemonate vervielfacht um den jeweiligen gesetzlichen Anpassungsfaktor. Dabei zog die beklagte Partei für die Berechnung des Steigerungsbetrages für diese Pension folgende Versicherungszeiten heran: Nach dem ASVG: Schulzeiten von... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 5.7.1989 wurde der Anspruch des Klägers auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 270 iVm § 253 b ASVG anerkannt; die Pension beginnt am 1.5.1989 und beträgt ab Stichtag S 16.627,20 monatlich. Dabei wurden 456 in Österreich nach dem ASVG erworbene Versicherungsmonate zugrunde gelegt. Mit der dagegen erhobenen Klage begehrt der Kläger eine höhere Pension durch Aner... mehr lesen...
Norm: ASVG §227GSVG §116 Abs7
Rechtssatz: Grundsätzlich kommt eine Schulausbildung, die - abgesehen von den normalen Ferien - nicht das ganze Schuljahr andauert, für die Anrechnung nicht in Betracht. Entscheidungstexte 10 ObS 145/91 Entscheidungstext OGH 28.05.1991 10 ObS 145/91 Veröff: SSV-NF 5/60 10 ObS 283/97h Entscheidungstext ... mehr lesen...