Entscheidungsgründe: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilun... mehr lesen...
Norm: GSVG §2 Abs1 Z4GSVG §116GSVG §273 Abs8GSVG §273 Abs9
Rechtssatz: Bei dem in § 2 Abs 1 Z 4 GSVG genannten Personenkreis kommt es nicht auf die Mitgliedschaft zu einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft an; die sogenannten "Ausübungsersatzzeiten" gemäß § 116 GSVG werden jedoch bei dem neu einbezogenen Personenkreis nicht berücksichtigt (§ 273 Abs 8 und 9 GSVG). Entscheidungstexte 10 ObS ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (§ 48 ASGG). Der Oberste Gerichtshof teilt die Ansicht der Vorinstanzen, daß Zeiten des Bezuges von Krankengeld aus einer nach § 9 GSVG abgeschlossenen Zusatzversicherung (§§ 79 Abs 2, 105-107 GSVG; vgl dazu SSV-NF 8/120) nicht als Ersatzzeiten nach § 227 Abs 1 Z 6 ASV... mehr lesen...
Norm: GSVG §9GSVG §116GSVG §116a
Rechtssatz: Zeiten des Bezuges von Krankengeld aus einer Zusatzversicherung sind nach dem GSVG (§§ 116, 116 a) keine Ersatzzeiten. Entscheidungstexte 10 ObS 286/97z Entscheidungstext OGH 16.09.1997 10 ObS 286/97z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108437 ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei gewährte dem Kläger ab 1.6.1988 die Alterspension in der Höhe von 19.082,10 S monatlich. In seiner Klage begehrte der Kläger erkennbar die Zuerkennung einer höheren Alterspension und brachte dazu vor, daß die beklagte Partei bei der Bemessung der Pension zu Unrecht aus der Zeit vom 1.8.1938 bis 30.6.1941 und vom 2.10.1945 bis September 1947 keine Versicherungsmonate berücksichtigt habe. Im zuerst genannten Zeitraum sei er als mithelfendes Familienmi... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §5GSVG §116
Rechtssatz: Die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung begründet die Kammermitgliedschaft und damit die Pflichtversicherung nicht. Entscheidungstexte 10 ObS 124/90 Entscheidungstext OGH 08.05.1990 10 ObS 124/90 Veröff: SSV-NF 4/70 10 ObS 160/98x Entsc... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...