Norm: ASVG §227 Abs1 Z6ASVG §251a Abs7 Z1GSVG §9GSVG §79 Abs2GSVG §105GSVG §106GSVG §107
Rechtssatz: Zeiten des Bezuges von Krankengeld aus einer nach § 9 GSVG abgeschlossenen Zusatzversicherung (§§ 79 Abs 2, 105-107 GSVG) können nicht als Ersatzzeiten nach § 227 Abs 1 Z 6 ASVG gelten. Entscheidungstexte 10 ObS 286/97z Entscheidungstext OGH 16.09.1997 10 ObS 286/97z ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (§ 48 ASGG). Der Oberste Gerichtshof teilt die Ansicht der Vorinstanzen, daß Zeiten des Bezuges von Krankengeld aus einer nach § 9 GSVG abgeschlossenen Zusatzversicherung (§§ 79 Abs 2, 105-107 GSVG; vgl dazu SSV-NF 8/120) nicht als Ersatzzeiten nach § 227 Abs 1 Z 6 ASV... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...