Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist (zumindest) seit der Geburt ihrer Tochter Elisabeth Viktoria S***** am 14. 5. 2001 sowohl bei der beklagten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft als auch bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse krankenversichert. Sie lebt mit ihrem Kind in Hausgemeinschaft und pflegt es überwiegend selbst. Von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse bezog die Klägerin vom 14. 5. 2001 bis 9. 7. 2001 Wochengeld. Seit 10. 7. 2001 b... mehr lesen...
Norm: GSVG §102 aFGSVG §102c aFGSVG §292 Abs2GSVG §292 Abs3KBGG allgKGG §9 Abs1 Z7
Rechtssatz: Die vom Gesetz eröffnete Möglichkeit, dass mit der Aufhebung der Ruhensbestimmung des §102c GSVG (mit Ablauf des 31. 12. 2001) durch § 292 Abs 2 GSVG für Geburten ab 1. Juli 2000 bis 31. Dezember 2001 die Möglichkeit eines Parallelbezuges von Karenzgeld (§§ 2, 60 KGG) und Teilzeitbeihilfe (§292 Abs3 GSVG) in Betracht kommt, ist im Hinblick auf die ein... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...