Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 06.10.2023, GZ. W260 2250181-1/34Z, wurde der Antragsteller gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet Orthopädie bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. römisch eins.1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 0... mehr lesen...