Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1. März 1950 geborene türkische Staatsangehörige Hayrettin A des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er ab Juli 1978 bis spätestens 16. September 1978 (richtig: jeweils '1977') mehrmals mit der am 17. September 1963 geborenen Unmündigen Renate B den außerehelichen Beischlaf unternommen hat. Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §27GebAG 1975 §31
Rechtssatz: Von den Reisekosten gebührt keine Umsatzsteuer. Entscheidungstexte 11 Os 82/79 Entscheidungstext OGH 26.06.1979 11 Os 82/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0059166 Dokumentnummer JJR_19790626_OGH0002_0110OS00082_7900000_001 mehr lesen...