Norm: GebAG §25 Abs3
Rechtssatz: Von einer Unvollständigkeit im Sinne dieser Bestimmung kann nicht gesprochen werden, wenn der Sachverständige eine zunächst im Gutachtensauftrag erwähnte Frage in der Folge in Abstimmung mit dem Gericht nicht beantwortet, weil sie sich als nicht erforderlich erweist. Entscheidungstexte 16 Ok 1/18k Entscheidungstext OGH 12.07.2018 16 Ok 1/18k Veröff: S... mehr lesen...
Norm: GebAG §25 Abs3
Rechtssatz: Verweist ein bestellter Sachverständiger auf die Notwendigkeit der Einholung eines Gutachtens aus einem anderen/weiteren Fachgebiet und wird er aus diesem Grunde enthoben, stellt dies keine "verschuldete Nichtvollendung" gemäß § 25 Abs 3 GebAG dar. Er hat Anspruch auf Vergütung seiner erbrachten Leistungen. Entscheidungstexte 6 R 13/17d Entscheidungstext... mehr lesen...