RS OGH 2018/7/12 16Ok1/18k (16Ok2/18g)

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Veröffentlicht am 12.07.2018
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Norm

GebAG §25 Abs3

Rechtssatz

Von einer Unvollständigkeit im Sinne dieser Bestimmung kann nicht gesprochen werden, wenn der Sachverständige eine zunächst im Gutachtensauftrag erwähnte Frage in der Folge in Abstimmung mit dem Gericht nicht beantwortet, weil sie sich als nicht erforderlich erweist.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 1/18k
    Entscheidungstext OGH 12.07.2018 16 Ok 1/18k
    Veröff: SZ 2018/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132209

Im RIS seit

03.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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