Norm: GebAG §24GebAG §38UStG §3aUStG §19 Abs1
Rechtssatz: Der Bund, der im Bereich seines hoheitlichen Handelns auch steuerbare Umsätze bewirkt, gilt in Bezug auf alle an ihn erbrachten sonstigen Leistungen als Unternehmer nach § 3a Abs 5 Z 1 UStG; die Leistung eines ausländischen Sachverständigen, der im Auftrag des Gerichts ein Gutachten erstattet, wird daher im Inland erbracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: §24 GebAG §39 GebAG §6 Abs1 219 UStG 1994
Rechtssatz: In einem Gerichtsverfahren erstattete medizinische Gutachten unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Der Gebührenanspruch eines ärztlichen Sachverständigen umfasst daher den Ersatz der auf seine Leistungen entfallenden Umsatzsteuer (vgl. EuGH, RS C-384/98). Entscheidungstexte 10 R 175/98g Entscheidungstext LG St. Pölten 20.1... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §24 ff
Rechtssatz: Es ist ein Grundanliegen des GebAG 1975, den Sachverständigen nach seinen konkreten persönlichen, beruflichen Einkommensverhältnissen zu entlohnen. Entscheidungstexte 1 Ob 20/92 Entscheidungstext OGH 20.05.1992 1 Ob 20/92 Veröff: RZ 1993/101 S 283 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...