Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 11. 7. 2001 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 28. 6. 2001 auf Gewährung der Kriegsgefangenenentschädigung mit der
Begründung: ab, dass diese Leistung nur österreichischen Staatsbürgern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, gebühre. Diese Voraussetzungen erfülle der Kläger nicht. Das Erstgericht wies ein auf Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung im gesetzlichen Ausmaß gerichtetes Klagebegehren ab. Nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Im genannten Revisionsurteil wurde über die vom Kläger begehrte Erstattung der Prozeßkosten versehentlich nicht vollständig erkannt, weil über die Verpflichtung zum Ersatz der rechtzeitig verzeichneten Kosten der mündlichen Berufungsverhandlung nicht entschieden wurde. Daher war die Revisionsentscheidung nach § 423 iVm den §§ 463 und 513 ZPO infolge des rechtzeitigen Antrages des Klägers durch die aus dem
Spruch: ers... mehr lesen...
Norm: ASGG §79GebAG 1975 §20
Rechtssatz: Der Anspruch auf Ersatz der Anreisekosten und Abreisekosten des Klägers ist allenfalls nach § 79 ASGG in sinngemäßer Anwendung der für Zeugen geltenden Bestimmungen des GebAG 1975 und daher - abgesehen vom Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung nach § 79 Abs 1 Z 2 ASGG - gemäß § 20 GebAG 1975 im Justizverwaltungsweg zu entscheiden. Entscheidungstexte 10 ... mehr lesen...