Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Ladung vom 06.06.2019 wurde der Zeuge, welcher den nun gegenständlichen Vorlageantrag stellte, zur Verhandlung am 25.09.2019 am BG Innere Stadt Wien geladen. Die Ladung enthielt unter anderem die Hinweise betreffend den Gebührenanspruch (Reisekosten, Aufenthaltskosten, Entschädigung für Zeitversäumnis, Geltendmachung und Bescheinigung). 2. Der Zeuge legte in der Folge in Kopie ein Bahnticket von Wels nach Wien in Höhe von € ... mehr lesen...