Am 26. April 1993 ersuchte das Bezirksgericht Tulln in der bei ihm anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Dr. G (des Beschwerdeführers) wider die beklagte Partei L-OHG in Z, Steiermark, das Bezirksgericht A, Steiermark, unter anderem um Vernehmung des Zeugen NB (richtig: DB) unter der Adresse der beklagten Partei. DB wurde unter Verwendung eines ZPForm 38 unter der genannten Anschrift für Donnerstag, den 1. Juli 1993, 10.30 Uhr, zum zuletzt genannten Gericht als Zeuge geladen. Da... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §15 Abs1;
Rechtssatz: § 15 Abs 1 GebAG stellt keinesfalls eine Regel dahingehend auf, daß immer dann, wenn die Reise zur Nachtzeit (22,00 bis 6,00 Uhr) angetreten oder beendet werden müßte, Kosten für eine (fiktive) unvermeidliche Nächtigung zuzusprechen wären. Vielmehr soll eine Vergütung nur für eine TATSÄCHLICHE, unvermeidlich gewordene Nächtigung zustehen, w... mehr lesen...