Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 28. April 2008 in Stattgebung der Berufung der mitbeteiligten Parteien der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau (BH) vom 18. Juni 2007 gemäß § 66 Abs. 4 AVG aufgehoben. Mit diesem Bescheid - so die Begründung: - sei der Antrag der mitbeteiligten Parteien, dem Beschwerdeführer gemäß § 67 Fo... mehr lesen...