Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 14. Februar 2005 die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land (BH) vom 23. August 2004 als unzulässig zurückgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die BH habe über Antrag der mitbeteiligten Partei gemäß § 67 Abs. 4 Forstgesetz entschieden, dass diese als Bring... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §1;AVG §66 Abs4;ForstG 1975 §67 Abs2;ForstG 1975 §67 Abs4;ForstG 1975 §67 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Das Forstgesetz sieht gegen Bescheide nach § 67 Abs. 4 Forstgesetz keinen behördlichen Instanzenzug vor, sondern die Anrufung des ordentlichen Gerichts; mit dem Einlangen des Antrages beim ordentlichen Gericht tritt der Besche... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 12. Dezember 2000 wurde der Berufung der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach (BH) vom 13. August 1999, mit dem die Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 2 und 4 ForstG als zur Benützung der Forststraße "Erlachberg" Berechtigte zu gleichen Teilen zur Leistung eines Beitrages zu den Kosten der Errichtung und Erhaltung dieser Forststraße an die mitbeteiligten Parteien in Höhe von insgesamt S 677.573,-- ... mehr lesen...