Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstückes ***** der KG *****, der Erst- und die Zweitbeklagte zu gleichen Teilen Miteigentümer des angrenzenden Grundstückes ***** derselben Katastralgemeinde. Die Kläger begehrten von den Beklagten zur ungeteilten Hand den Ersatz ihres mit 23.815,62 S sA Bezifferten Schadens, wobei sie vorbrachten, der Drittbeklagte habe am 3. 5. 1982 im Auftrag des Erst- und der Zweitbeklagten auf deren Waldgrundstück Unkraut ver... mehr lesen...
Norm: ForstG 1975 §40 Abs5
Rechtssatz: In § 40 Abs 5 ForstG ist nur ein besonderer Sorgfaltsmaßstab umschrieben nicht aber der Grad des Verschuldens von vornherein festgelegt. Entscheidungstexte 6 Ob 689/85 Entscheidungstext OGH 28.11.1985 6 Ob 689/85 Veröff: SZ 58/195 = JBl 1986,587 1 Ob 93/00h Entscheidungstext OGH 19.1... mehr lesen...