I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. August 1991 mit einer Kuh auf Gp. 701/1 der KG R auf den Schonungsflächen im Bereich der "X-Alpe" entgegen den Bestimmungen des § 37 Abs. 3 des Forstgesetzes 1975 (ForstG) die Waldweide ausgeübt und habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 15 leg. cit. begangen. Über den Beschwerdeführer wurde eine Primärfreih... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z15;ForstG 1975 §37;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/10/0031
Rechtssatz: Die Verwahrung von Rindern mittels eines fachgerechten Weidezaunes reicht hinsichtlich der erforderlichen Sorgfalt iSd § 6 StGB im allgemeinen aus, es sei denn, daß besondere Umst... mehr lesen...