Entscheidungen zu § 37 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/18 93/10/0030

I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. August 1991 mit einer Kuh auf Gp. 701/1 der KG R auf den Schonungsflächen im Bereich der "X-Alpe" entgegen den Bestimmungen des § 37 Abs. 3 des Forstgesetzes 1975 (ForstG) die Waldweide ausgeübt und habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 15 leg. cit. begangen. Über den Beschwerdeführer wurde eine Primärfreih... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.1993

RS Vwgh 1993/10/18 93/10/0030

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z15;ForstG 1975 §37;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/10/0031
Rechtssatz: Die Verwahrung von Rindern mittels eines fachgerechten Weidezaunes reicht hinsichtlich der erforderlichen Sorgfalt iSd § 6 StGB im allgemeinen aus, es sei denn, daß besondere Umst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1993

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