Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich wurde über Antrag des mitbeteiligten Vereines ausgesprochen, die Erhalter einer näher bezeichneten Forststraße (die Beschwerdeführer) hätten das Befahren zur Versorgung der Rudolf-Proksch-Hütte zu ermöglichen. Hiefür seien dem mitbeteiligten Verein Schlüssel zur Öffnung der Absperrungen zu übergeben. Die vom Mitbeteiligten den Eigentümern der Forststraße zu bezahlende Entschädigung wurde mit S 3.560,40 jährlich festgesetzt. Begrü... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §33 Abs4;
Rechtssatz: Auszugehen ist bei der Auslegung des § 33 Abs. 4 erster Satz ForstG 1975 vom Begriff "zur Versorgung von über die Forststraße erreichbaren Schutzhütten"; ihre Grenze findet die Eigentumsbeschränkung des Erhalters der Forststraße durch den einleitenden Halbsatz "soweit es die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Wälder zulässt". Bei der Auslegung der Vor... mehr lesen...