Entscheidungen zu § 33 Abs. 1 ForstG

Datenschutzbehörde

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TE Dsk Empfehlung 2017/3/2 DSB-D213.453/0003-DSB/2016

GZ: DSB-D213.453/0003-DSB/2016 vom 2.3.2017 [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] EMPFEHLUNG Die Datenschutzbehörde spricht aus Anlass der Eingabe der Pia Z*** aus 1*... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk Empfehlung | 02.03.2017

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