IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Mag. Lederer über die Beschwerde des Ing. D. K. G., x, S, vertreten durch H. Anwaltsgesellschaft mbH, x, L, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems vom 3.1.2018, GZ: BHKIForst-2017-220827/10-Zm, wegen Übertretung des Forstgesetzes 1975 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegrü... mehr lesen...