Entscheidungen zu § 22 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 2003/3/20 2003/07/0004

Die Agrargemeinschaft W (AG) beantragte mit Schriftsatz vom 13. Juni 2000 beim Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) die Einräumung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechtes zum Ausbau des bestehenden Privatweges, weil dessen Zustand nicht mehr den Anforderungen für eine zeitgemäße Almbewirtschaftung genüge. In einer am 27. September 2000 vor der AB durchgeführten Instruierungsverhandlung beantragte die AG (und andere Grundeigentümer) die nachträgliche... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.03.2003

RS Vwgh 2003/3/20 2003/07/0004

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §22;
Rechtssatz: Aus § 22 des Forstgesetzes 1975 ergibt sich, dass auch im Schutzwald Holznutzungen vorgenommen werden dürfen bzw. wegen der Gefahr der Überalterung und der Notwendigkeit der Verjüngung sogar vorgenommen werden müssen. Holznutzungen, auch wenn sie aus einem Schutzwald stammen, erfordern aber auch Holzlieferungen. European Case Law Id... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.03.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/27 95/10/0118

Die Beschwerdeführerin beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft die Bannlegung bestimmter, in einem angeschlossenen Plan bezeichneter Teilflächen ihres Waldgrundstückes Nr. 615/1 KG M., die oberhalb der Bundesstraße 111 gelegen seien. Mit Bescheid vom 7. März 1994 wies die BH den Antrag ab. Begründend verwies die Behörde zunächst auf Befund und Gutachten des forstlichen Amtssachverständigen. Dieser habe u. a. dargelegt, die betreffende Waldfläche bilde einen nach Süden steil zur ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.10.1997

RS Vwgh 1997/10/27 95/10/0118

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §21;ForstG 1975 §22;ForstG 1975 §27 idF 1987/576;ForstG 1975 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/06 94/10/0069 5 Stammrechtssatz Die (ex lege eintretende) Eigenschaft als Schutzwald einerseits und die Bannlegung andererseits knüpfen an verschiedene Voraussetzungen an, dienen unterschiedlichen Zielsetzungen in Ansehung des jeweiligen Schutzobjektes und sind... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.10.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/6 94/10/0069

Mit Bescheid vom 26. November 1991 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Melk die Bannlegung von dem Bund (Österreichische Bundesforste) gehörenden Waldflächen. Der Antrag der österreichischen Bundesforste, die durch die Durchführung der vorgeschriebenen Maßnahmen entstehenden Mehrkosten den Begünstigten aufzuerlegen, wurde abgewiesen. Gegen den abweisenden Teil des Bescheides erhoben die Österreichischen Bundesforste Berufung. Über Veranlassung der belangten Behörde übermittelte di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.05.1996

RS Vwgh 1996/5/6 94/10/0069

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §21;ForstG 1975 §22;ForstG 1975 §27 idF 1987/576;ForstG 1975 §28;
Rechtssatz: Die (ex lege eintretende) Eigenschaft als Schutzwald einerseits und die Bannlegung andererseits knüpfen an verschiedene Voraussetzungen an, dienen unterschiedlichen Zielsetzungen in Ansehung des jeweiligen Schutzobjektes und sind mit verschiedenen Auswirkungen verbunden. Aus diesem System des Ges... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.05.1996

RS Vwgh 1996/5/6 94/10/0069

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §22;ForstG 1975 §24;ForstG 1975 §28;ForstG 1975 §30 Abs2 litc idF 1987/576;ForstG 1975 §31 Abs2;
Rechtssatz: In der Frage, ob dem Waldeigentümer im Zuge der Bannlegung - und daher verbunden mit § 31 ForstG 1975 - solche Maßnahmen auferlegt werden dürfen, zu denen er (ebenso) aufgrund der Eigenschaft des betreffenden Waldes als Schutzwald verpflichtet ist, ist auf folgendes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.05.1996

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