Der Beschwerdeführer beantragte die Rodung einer Fläche von 5 m x 4 m der Grundparzelle n1, KG X, zum Zwecke der Errichtung eines Bienenhauses. Der Vater des Beschwerdeführers ist Eigentümer dieser Grundparzelle und erklärte sich mit der Errichtung des Bienenhauses durch seinen Sohn einverstanden. Der Stadtmagistrat Innsbruck hat nach einer mündlichen Verhandlung, verbunden mit einem Lokalaugenschein, nach Einholung eines forsttechnischen Gutachtens mit Bescheid vom 4. Juli 1975 ... mehr lesen...