Nach ihrem Vorbringen betreibt die Beschwerdeführerin seit dem Jahre 1910 in T ein fabriksmäßiges Magnesitwerk (im folgenden als "Werk T." bezeichnet). Mehrere von ihr vorgenommene Änderungen der Betriebsanlage waren Gegenstand von gewerberechtlichen Bewilligungsverfahren der Bezirkshauptmannschaft Liezen (im folgenden: BH) sowie gewerberechtlicher Bewilligungsbescheide. Im einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen: 1. Errichtung einer Zentralkaminanlage für die Entsorgung der ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §179 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §49 idF 1987/576;
Rechtssatz: Mangels einer gegenteiligen Anordnung bedürfen Anlagen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des ForstG 1975 (1.1.1976) bereits errichtet waren, und zwar in ihrem zu diesem Zeitpunkt gegebenen Zustand, keiner Bewilligung gem § 49 ForstG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...