1.1. Mit mündlichem Straferkenntnis vom 21. September 1990 verhängte die Bezirkshauptmannschaft über den Beschwerdeführer gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 6 und § 17 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440 in der Fassung BGBl. Nr. 576/1987 (im folgenden: ForstG), eine Geldstrafe in der Höhe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 28 Tagen), weil er im Zeitraum von Ende März bis Anfang April 1990 die Waldparzelle Nr. nn1 Grundbuch R zur Gänze ohne Bewilligung gerodet und dadurch Wa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;ForstG 1975 §174;VStG §24;VStG §51 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Wird im Berufungsverfahren nicht der Ausspruch über die Tat, sondern nur das Strafausmaß bekämpft, so kann der Ausspruch über die Tat im verwaltungsgerichtlichen Verfahren keinen Beschwerdepunkt bilden (Hinweis E ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 14. Juli 1987 hat der Landeshauptmann von Kärnten (die belangte Behörde) den Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe ab der letzten Oktoberwoche 1985 bis 31. Oktober 1985 auf der gesamten Fläche seines Waldgrundstückes nnn, KG S, im Ausmaß von 0,4799 ha insofern eine Waldverwüstung begangen, als er den gesamten Boden planiert und anschließend abgeeggt habe, wodurch die Produktionskraft des Waldbodens wesentlich geschwächt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §45 Abs3;ForstG 1975 §174;VStG §24;
Rechtssatz: Weder das VStG noch das ForstG verpflichten die Behörde, die im Rahmen des Parteiengehörs abgegebene Äußerung des Beschuldigten zum Gegenstand weiterer Ermittlungsschritte, wie etwa einer Verhandlung oder eines Ortsaugenscheines, zu machen. Schlagworte Ermittlungsverfahren Allgemein... mehr lesen...