Norm: AHG §1 BaAHG §1 BbAHG §1 Cd14ForstG 1975 §61ForstG 1975 §171ForstG 1975 §172ForstG 1975 §174
Rechtssatz: Übernimmt ein Beamter der zuständigen Bezirksforstinspektion im Rahmen seiner Dienstpflichten als befugte Fachkraft die Planung von forstlichen Bringungsanlagen und die Bauaufsicht, handelt er nicht in Vollziehung der Gesetze. Hoheitliche Tätigkeiten wären in diesem Zusammenhang etwa die Forstaufsicht zur Einhaltung der gesetzlichen Vo... mehr lesen...