Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B. vom 21. März 1997 wurde der Stadt B. unter Spruchabschnitt VII die Rodungsbewilligung für Teilflächen des Grundstückes Nr. 3514/1 GB B. erteilt. Unter Spruchabschnitt VIII wurden die Einwendungen des Beschwerdeführers mangels Parteistellung als unzulässig zurückgewiesen. Unter Spruchabschn... mehr lesen...
Index: L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Vorarlberg80/02 Forstrecht
Norm: FlVfLG Vlbg 1979 §32 Abs1;FlVfLG Vlbg 1979 §32 Abs2;ForstG 1975 §10 Abs5;ForstG 1975 §19 Abs5 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/21 93/10/0197 2
(hier nur Satz 3, betreffend "satzungslose" Agrargemeinschaft
in Vorarlberg) Stammrechtssatz Die Gesamtheit der jeweiligen Eigentümer der Liege... mehr lesen...