Begründung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden nur mehr Beklagter) erachtet den Revisionsrekurs entgegen dem betreffenden Ausspruch des Rekursgerichtes für zulässig, weil die "aktuelle" Judikatur des Obersten Gerichtshofes zur Frage, ob Alleinerzieherabsetzbetrag, Mehrkinderzuschlag, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge, Einkommen des beziehenden Elternteiles seien, unrichtig sei. Weiters bestehe keine Judikatur des Obersten Gerichtshofes zu den Fragen,... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2ABGB §140 Abs2 BbABGB §140 Abs2 BdEheG §66FamLAG §9FamLAG §9a Abs1FamLAG §9bFamLAG §9cFamLAG §12a
Rechtssatz: Der Mehrkindzuschlag ist ein Bestandteil der Familienbeihilfe; er teilt deshalb deren rechtliches Schicksal. Er ist somit, soweit er nicht der steuerlichen Entlastung des für Kinder geldunterhaltspflichtigen Elternteils dient, kein frei verfügbares Einkommen des betreuungspflichtigen Elternteils und bei der Ermittlung... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 28. 8. 2002 aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten geschieden. Dieser Ehe entsprossen drei Kinder: Björn, geboren am 28. 12. 1991, Lene, geboren am 6. 11. 1984 und Jan, geboren am 8. 10. 1982. Die Kinder werden im Haushalt der Klägerin betreut. Der Beklagte verließ die eheliche Wohnung in einem Einfamilienhaus im Jänner 2002. Der Beklagte ist "auf Grund eines Schenkungsvertrages außerbücherlicher Eigentümer" dieser Lie... mehr lesen...