Begründung: Die am 14. 1. 2001 geborene Minderjährige ist die Tochter von Brigitta H***** und Boban R*****. Über Antrag des Kindes erließ das Bezirksgericht Hietzing am 2. 10. 2009 eine einstweilige Verfügung gemäß § 382a EO, mit der der Vater ab 29. 9. 2009 zur Leistung vorläufiger Unterhaltsbeiträge von 122,10 EUR monatlich verpflichtet wurde (ON 2). Die einstweilige Verfügung wurde dem Vater am 7. 10. 2009 zugestellt und ist rechtskräftig geworden. Mit Beschluss vom 24. 12. 2009 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Tobias W*****, vertreten durch das Land Wien als Jugendwohlfahrtsträger (Magistrat der Stadt Wien, Amt für Jugend und Familie, Rechtsvertretung Bezirke 12, 13, 23, Rößlergasse 15, 1230 Wien), über den Revisionsrekurs des Bundes, vertreten durch den... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verpflichteten den Vater des Minderjährigen gemäß § 382a EO zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts von 112,70 EUR monatlich ab 25. 9. 2009, wiesen jedoch das Mehrbegehren von 9,39 EUR monatlich ab. Nach § 382a Abs 2 EO könne vorläufiger Unterhalt höchstens bis zum Grundbetrag der Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz bewilligt werden. Darunter sei die in § 8 Abs 8 FamLAG vorgesehene Verdoppelung des Gesamtbetrags an Familienbeihilfe... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Vorinstanzen verpflichteten D***** R***** als Vater der beiden Minderjährigen gemäß § 382a EO zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts in Höhe von 130,90 beziehungsweise 112,70 EUR monatlich ab 24. 9. 2009, wiesen jedoch die Mehrbegehren von 10,90 beziehungsweise 9,39 EUR monatlich ab. Nach § 382a Abs 2 EO könne vorläufiger Unterhalt höchstens bis zum Grundbetrag der Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz bewilligt werden. Darunter sei di... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der am 12. 9. 2003 geborene Lorenz P***** ist der Sohn von Legosava P***** und Festim M*****. Dessen Vaterschaft wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Meidling vom 24. 2. 2009 rechtskräftig festgestellt. Über Antrag des Kindes erließ das Bezirksgericht Meidling am 14. 4. 2009 eine einstweilige Verfügung gemäß § 382a EO, mit der der Vater ab 23. 6. 2009 zur Leistung vorläufiger Unterhaltsbeiträge von 122,09 EUR monatlich verpflichtet wurde (ON 4). Die einstwei... mehr lesen...
Begründung: Der am 13. 4. 1997 geborene Norbert S***** ist der Sohn von Mariusz S***** und Aurelia O*****. Die Obsorge steht der Tante Anna K***** zu. Über Antrag des Kindes erließ das Bezirksgericht Hietzing am 3. 6. 2009 eine einstweilige Verfügung gemäß § 382a EO, mit der der Vater ab 28. 4. 2009 zur Leistung vorläufiger Unterhaltsbeiträge von 141,81 EUR monatlich verpflichtet wurde (ON U11). Die einstweilige Verfügung wurde dem Vater am 9. 6. 2009 zugestellt und ist rechtskräf... mehr lesen...
Begründung: Die am 24. 8. 1998 geborene Patricia S***** ist die eheliche Tochter von Ing. Otto E***** und Sabine S*****. Über Antrag des Kindes erließ das Bezirksgericht Scheibbs am 26. 1. 2009 eine einstweilige Verfügung gemäß § 382a EO, mit der der Vater ab 12. 12. 2008 zur Leistung vorläufiger Unterhaltsbeiträge von 143,70 EUR monatlich verpflichtet wurde (ON U3). Die einstweilige Verfügung wurde dem Vertreter des Vaters am 29. 1. 2009 zugestellt und ist rechtskräftig geworden.... mehr lesen...