Begründung: Unter Hinweis auf ein zwischen den Eltern behängendes Scheidungsverfahren beantragte die Mutter im Jänner 2007, den Vater rückwirkend ab 1. 11. 2006 zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von EUR 734,46 für die älteste Tochter Verena (geboren am 30. 12. 1993) sowie je EUR 652,85 für die beiden übrigen Kinder (Laura, geboren am 6. 7. 2001, und Fabio, geboren am 19. 11. 2002) zu verpflichten. Gleichzeitig beantragte sie, den Vater mittels einstweiliger Verfügung nach § 382 Ab... mehr lesen...
Begründung: Die am 21. 02. 1986 geborene Marie-Therese D***** entstammt wie ihre am 09. 11. 1990 geborene Schwester Sophie-Charlotte der am 05. 12. 1983 geschlossenen Ehe ihrer Eltern Hans D***** und Berta D*****. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Eltern ist seit Mai 2001 durch Wegzug des Vaters aus der Wohnung der Familie in G***** aufgehoben, ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Bis einschließlich Dezember 2002 bezahlte der Vater für seine beiden Töchter einen monatlichen Gel... mehr lesen...
Begründung: Die drei aus dem
Kopf: der Entscheidung ersichtlichen Minderjährigen im Alter von 10 (Nathalie), 6 (Melanie) und noch nicht ganz 8 Jahren (Daniel) befinden sich derzeit in vorläufiger Obsorge des Vaters, nachdem die Mutter die Familie verlassen und zu Verwandten in die Niederlande verzogen ist. Mit einstweiliger Verfügung vom 11. 2. 2002 wurden den Kindern vom Erstgericht ab 1. 1. 2002 gemäß § 382a EO vorläufige Unterhaltsbeiträge von EUR 105,40 (Nathalie), EUR 130,90 (M... mehr lesen...
Begründung: Die mj Susanna A*****, geboren am *****, ist das eheliche Kind der Milanka A***** und des seit 1997 getrennt von seiner Gattin lebenden Goran A*****. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes St. Johann im Pongau vom 3. 6. 1998 wurde die Obsorge für das Kind der Mutter, in deren Haushalt die Minderjährige auch betreut wird, allein übertragen. Der Vater wurde bisher noch nicht durch einen vollstreckbaren Unterhaltstitel zum Unterhalt für sein Kind verpflichtet. Am 28. 1. 199... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der mj. Petra F***** hat im Mai 1989 die Ehewohnung verlassen und ist derzeit unbekannten Aufenthaltes. Am 22.11.1990 beantragte die Minderjährige, ihre Mutter zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 2.400 S zu verpflichten, weiters stellte sie das Begehren, ihr vorläufigen Unterhalt zu gewähren. Mit rechtskräftigem Beschluß vom 23.11.1990 bewilligte das Erstgericht gemäß § 382 a EO der Minderjährigen vorläufigen Unterhalt in der Höhe von S 1.550 monatlich... mehr lesen...
Norm: EO §382a Abs2FamLAG §8 Abs2FamLAG §8 Abs3
Rechtssatz: Der Grundbetrag der Familienbeihilfe nach § 382a Abs 2 EO ist im Sinne des § 9 Abs 2 FamLAG vom Alter des Kindes abhängig. Entscheidungstexte 8 Ob 552/91 Entscheidungstext OGH 06.06.1991 8 Ob 552/91 4 Ob 508/96 Entscheidungstext OGH 16.01.1996 4 Ob 508/96 Auch; Beisatz:... mehr lesen...