Der am 15. April 1960 geborene, geistig behinderte Beschwerdeführer stellte im Jänner 2000 durch seinen Sachwalter einen Antrag auf Gewährung von erhöhter Familienbeihilfe ab 1. Februar 2000. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag im Instanzenzug abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, im Verwaltungsverfahren sei strittig gewesen, ob die Erwerbsunfähigkeit des Beschwerdeführers vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten sei. Im Beschwerdefall könne d... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §6 Abs3;FamLAG 1967 §6 Abs5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/14/0051 E 29. Juni 2005
Rechtssatz: Wann eigene Einkünfte des Vollwaisen dem Anspruch auf Familienbeihilfe entgegenstehen, wird in § 6 Abs. 3 FLAG 1967 geregelt - eine Bestimmung, die nach Abs. 5 leg. cit. auch auf Kinder anzuwenden ist, deren Eltern ihnen nicht überwi... mehr lesen...