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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §6 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/14/0051 E 29. Juni 2005Rechtssatz
Wann eigene Einkünfte des Vollwaisen dem Anspruch auf Familienbeihilfe entgegenstehen, wird in § 6 Abs. 3 FLAG 1967 geregelt - eine Bestimmung, die nach Abs. 5 leg. cit. auch auf Kinder anzuwenden ist, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001140165.X04Im RIS seit
24.03.2005