Die mitbeteiligte Partei betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb samt Weinbau, dessen Einheitswert im Streitjahr rd. S 1,5 Mio betrug. Sie ermittelte ihren Gewinn 1997 nach § 17 EStG. In der Einkommensteuererklärung 1997 machte die mitbeteiligte Partei zusätzlich zu den pauschalierten Betriebsausgaben Sozialversicherungsbeiträge für sich und ihren im Betrieb mitarbeitenden Sohn sowie Beiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gewinnmindernd geltend. Das Finanzamt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG §2 Abs1 Z2;BSVG §33 Abs1;BSVG §33 Abs2;DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1997/II/430 §13 Abs1;EStG 1988 §17 Abs4;FamLAG 1967 §39 Abs5 litc;FamLAG 1967 §41 Abs3;FamLAG 1967 §44 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/15/0142 E 22. Dezember 2004
Rechtssatz: Die ... mehr lesen...