Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Rechtsnachfolgerin einer mit ihr als übernehmender Gesellschaft verschmolzenen C Vermögenstreuhand GmbH. Im Gefolge einer im Unternehmen der C Vermögenstreuhand GmbH durchgeführten Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1998 stellte der Prüfer in seinem Bericht samt Beilage fest, dass die in den Jahren 1994 bis 1997 gewährten Bezüge (einschließlich des Sachbezuges in Gestalt eines Firmen-PKW) des mehrheitlich an ihr ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Rechtsnachfolgerin einer mit ihr als übernehmender Gesellschaft verschmolzenen I GesmbH. Im Gefolge einer im Unternehmen der I GesmbH durchgeführten Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 3. Oktober 1998 hielt der Prüfer in seinem Bericht samt Beilage u. a. fest, dass ab dem 1. Jänner 1994 die Bezüge des mehrheitlich an ihr beteiligten Geschäftsführers dem Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zu unterziehen seien. Der Prüfer errechne... mehr lesen...