Betreffend die Beschwerdeführerin, eine vietnamesische Staatsangehörige, wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 27. März 1991 festgestellt, daß sie gemäß § 1 des Bundesgesetzes vom 7. März 1968, BGBl. Nr. 126 i.d.F. BGBl. 1974/796 (AsylG), Flüchtling und gemäß § 7 Abs. 1 leg. cit. zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt ist. Sie hat in Östereich seit 26. November 1990 ständigen Aufenthalt, am 9. August 1991 ein Kind geboren (das unbestrittenerm... mehr lesen...
Index: 49/01 Flüchtlinge61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §32 Abs2;FamLAG 1967 §33 Abs1;FlKonv Art23;
Rechtssatz: Die Geburtenbeihilfe nach dem FamLAG ist keine Fürsorgezuwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150146.X03 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 49/01 Flüchtlinge61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §32 Abs2;FamLAG 1967 §33 Abs1;FlKonv Art23;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat jeweils punktuell im Bereich des Familienlastenausgleiches auf Konventionsflüchtlinge Bedacht genommen, nicht aber bei der Regelung der Voraussetzungen der Geburtenbeihilfe. In diesem Bereich hat er an der österreichischen Staatsbürgerschaft der Mutter oder des Kindes ... mehr lesen...