Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, wurde der Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid im Instanzenzug zur Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und zu Unrecht bezogenen Kinderabsetzbetrages für seinen am 22. April 1970 geborenen Sohn für die Zeit vom 1. Oktober 1995 bis 31. Mai 1996 mit der Begründung: verpflichtet, daß sein Sohn während des betroffenen Zeitraumes den ordentlichen Prä... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §25;
Rechtssatz: Die Verletzung der Meldepflicht gem § 25 FamLAG steht der Annahme ausschließlicher Verursachung des unrechtmäßigen Bezuges durch eine unrichtige Auszahlung durch die auszahlende Stelle hindernd entgegen. Mit der Behauptung, die Einberufung des Sohnes zum Präsenzdienst sei durch das Bundesheer erfolgt und "hätte somit allen interessierten Stell... mehr lesen...