Entscheidungsgründe: Alois W*** verschuldete am 23.12.1984 als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 340.783 - die Beklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges - auf der Unterradenberger Bezirksstraße in Oberösterreich einen Verkehrsunfall, bei dem er selbst ums Leben kam und auch die auf dem Beifahrersitz mitfahrende Tochter der Klägerin Josefine W*** getötet wurde. Josefine W*** hatte eine am 24.1.1984 unehelich geborene Tochter namens Eva Maria W***,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. August 1982 gegen 21 Uhr wurde die Ehefrau des Erstklägers und Mutter der Zweit-, Dritt- und Viertkläger, Anita L***, die kurz nach der Ortsausfahrt von Mitterberghütten als Fußgängerin die Pinzgauer Bundesstraße überqueren wollte, von dem mit einem PKW Fiat 128, der damals bei der Zweitbeklagten gegen Haftpflicht versichert war, von Salzburg in Richtung St. Johann im Pongau fahrenden Erstbeklagten erfaßt und tödlich verletzt. Der Erstbeklagte wurde des... mehr lesen...
Norm: FamLAG §11
Rechtssatz: Die Sonderregelung des § 11 Abs 2 FamLAG (Anspruchsberechtigung des Elternteiles, der das Kind überwiegend pflegt) kommt nur zur Anwendung, wenn beide Elternteile (konkurrierend) die Familienbeihilfe begehren. Entscheidungstexte 8 Ob 586/84 Entscheidungstext OGH 06.12.1984 8 Ob 586/84 European Case Law... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den Antrag der minderjährigen ehelichen Kinder (Antragsteller), die väterliche Großmutter (Antragsgegnerin) als subsidiär Unterhaltspflichtige zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 500 S pro Kind zu verpflichten, ab. Es stellte im wesentlichen fest, daß der eheliche Vater der Antragsteller als Landwirt und Liftbediensteter monatlich 8490.40 S verdiene, wovon er 1940 S monatlich (1800 S bar, Rest Naturalleistungen) an die austragsberechtigte Antragsgegnerin l... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AeABGB §141 IIIFamLAG §2FamLAG §11FamLAG §12a
Rechtssatz: Bezieht ein Elternteil die Familienbeihilfe, ist sie bei Beurteilung der Frage mitzuberücksichtigen, inwieweit die primär unterhaltspflichtigen Eltern nach ihren Kräften zur Leistung des Unterhaltes imstande sind bzw inwieweit, weil dies nicht der Fall ist, die subsidiäre Unterhaltspflicht der Großeltern einzutreten habe. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz E*****, der Ehemann der Erstklägerin und Vater der Zweitklägerin, wurde am 10. 12. 1977 bei einem Verkehrsunfall getötet. Die Schadenersatzpflicht der Beklagten ist dem Grunde nach unbestritten. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt die Erstklägerin aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus diesem Verkehrsunfall Zahlung von S 155.910 sA (Unterhaltsentgang vom Unfallstag bis 30. 11. 1979 monatlich S 2.800 = S 66.248 und Ersatz von Kosten für die Fertigstel... mehr lesen...
Am 7. Dezember 1965 gegen 0.30 Uhr fuhr der Zweitbeklagte mit einem LKW, dessen Halterin die Erstbeklagte war, auf der Bundesstraße 17 von Leoben Richtung Bruck a. d. Mur. Zur selben Zeit fuhr Franz R., der damalige Ehemann der Erstklägerin und ehelicher Vater des Zweitklägers, mit seinen PKW in der Gegenrichtung auf dieser Straße. Kurz vor der Begegnung der beiden Fahrzeuge fuhr der Zweitbeklagte mit seinem Fahrzeug über die Straßenmitte; die beiden Fahrzeuge stießen zusammen, wobei ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IEABGB §166 AaABGB §1327 aABGB §1327 c2ABGB §1327 dFamLAG §2FamLAG §7FamLAG §11FamLAG §12KinderbeihilfenG §1
Rechtssatz: Die Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) ist bei der Berechnung des Entganges für das Kind gemäß § 1327 ABGB außer Betracht zu lassen, wenn sie vor dem Unfall und nach dem Unfall "für das Kind" bezogen wird (Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FamLAG §11FamLAG §12KinderbeihilfenG allg
Rechtssatz: Grundlage für die Auszahlung der Kinderbeihilfe bilden nur die amtlichen Eintragungen der Gemeinde oder des Finanzamtes auf der Beihilfenkarte. Entscheidungstexte 4 Ob 98/59 Entscheidungstext OGH 25.08.1959 4 Ob 98/59 Veröff: Arb 7100 = SozM VIIIA,9 4 N 3/60 Entsch... mehr lesen...