RS OGH 1981/4/8 1Ob570/81, 4Ob505/95, 6Ob2206/96x, 10ObS2446/96w

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Veröffentlicht am 08.04.1981
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Norm

ABGB §140 Ae
ABGB §141 III
FamLAG §2
FamLAG §11
FamLAG §12a

Rechtssatz

Bezieht ein Elternteil die Familienbeihilfe, ist sie bei Beurteilung der Frage mitzuberücksichtigen, inwieweit die primär unterhaltspflichtigen Eltern nach ihren Kräften zur Leistung des Unterhaltes imstande sind bzw inwieweit, weil dies nicht der Fall ist, die subsidiäre Unterhaltspflicht der Großeltern einzutreten habe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0047399

Dokumentnummer

JJR_19810408_OGH0002_0010OB00570_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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