Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §1 Abs2;FamLAG 1967 §1 Abs5;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Ehefrau fehlt die Beschwerdeberechtigung gegen einen Bescheid, mit dem allein die Berufung ihres Ehemannes gegen die Versagung des Anspruches auf (hier: erhöhte) Familienbeihilfe abgewiesen wurde. Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der... mehr lesen...