RS Vwgh 1988/6/28 88/14/0121

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Veröffentlicht am 28.06.1988
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §1 Abs2;
FamLAG 1967 §1 Abs5;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der Ehefrau fehlt die Beschwerdeberechtigung gegen einen Bescheid, mit dem allein die Berufung ihres Ehemannes gegen die Versagung des Anspruches auf (hier: erhöhte) Familienbeihilfe abgewiesen wurde.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140121.X01.1

Im RIS seit

11.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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