Begründung: Die Beklagte gehört zu einem weltweit tätigen Konzern, der unter anderem Kaffeemaschinen (Kaffeevollautomaten) vertreibt. Sie verfügt dafür über zwei österreichische Patente. Die in Italien niedergelassene Klägerin erzeugt ebenfalls Kaffeemaschinen, die sie im Jahr 2005 über ein mit ihr verbundenes Unternehmen in Österreich vertrieb. Zwischen den Parteien ist strittig, ob die Kaffeemaschinen der Klägerin die Patente der Beklagten verletzen. Auf Antrag der Beklagten unter... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei ist mittels einstweiliger Verfügung (EV) verboten, das Zeichen Manpower, in welcher Form auch immer, und/oder dazu ähnliche Zeichen als Firmenschlagwort oder Etablissementbezeichnung, in welcher Schreibweise auch immer, in Zusammenhang mit Dienstleistungen, die unter den Unternehmensgegenstand der betreibenden Partei, nämlich Unterlassung und/oder Bereitstellung von Arbeitskräften, Leiharbeit, Personalleasing, Personalvermittlung, Zeitarbeitsve... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei 1. O***** Produktionsgesellschaft m.b.H., 2. S***** Betriebsgesellschaft m.b.H., *****, beide vertreten durch Mag. Dr. Lothar Wilts... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Die Klägerin hat im Zuge einer am 1. 8. 2001 beschlossenen Umwandlung gem §§ 239 ff AktG ihre Firma geändert. Ihre Parteibezeichnung war daher gem § 235 Abs 5 ZPO zu berichtigen (SZ 53/64; EvBl 1986/163; ecolex 1992, 243 uva). Die Klägerin hat im Zuge einer am 1. 8. 2001 beschlossenen Umwandlung gem Paragraphen 239, ff AktG ihre Firma geändert. Ihre Parteibezeichnung war daher gem Paragraph 235, Absatz 5, ZPO zu berichtigen (SZ 53/64; EvBl 1986/163; ecolex ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke "Elisabeth (Sissy)", die mit Schutzdauerbeginn 11. 11. 1992 (ua) für die Warenklasse 33 (Spirituosen) eingetragen ist. Die Marke wurde nicht aufgrund eines Verkehrsgeltungsnachweises eingetragen. Die Beklagte ist Inhaberin der österreichischen Wortbild-Marke "Sissi Elisabeth Kaiserin von Österreich", deren Bildteil in einem Bildnis der ehemaligen österreichischen Kaiserin besteht. Die Marke ist seit... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der Patente AT 366951 und EP 19367. Gegenstand der Patente ist ein Wurzelendreduzierer, den die Klägerin in Schweden erzeugt. Die Klägerin verkauft die Maschinen; sie werden weder von ihr noch von einem anderen Unternehmen verleast oder vermietet. Die Beklagte kaufte am 28.4.1992 bei der Firma Josef B***** einen Wurzelendreduzierer um S 800.000,--. Die Maschine griff in die Patente der Klägerin ein. Hätte die Beklagte einen von der Kläger... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 C1MSchG §53MSchG §56PatG 1970 §150 Abs1UrhG §86 Abs1UWG §9 Abs4
Rechtssatz: Der Anspruch auf angemessenes Entgelt nach § 150 Abs 1 PatG ist ein aus dem § 1041 ABGB erwachsender Vergütungsanspruch für die ungerechtfertigte Verwendung eines Patentes. Die Höhe der Vergütung entspricht dem Wert der Nutzung des Patentes, also in der Regel einer angemessenen Lizenzgebühr. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind (ua) auf dem Gebiet der automatischen Datenverarbeitung sowie dem Handel mit Computern (Computerbauteilen), insbesondere der Softwareentwicklung (Klägerin) und Beratung und Planung auf dem Gebiet der EDV-Technik (Beklagte) tätig. Die Firma der im Jahr 1976 in Wien gegründeten Klägerin lautete ursprünglich "Coss Computersoftwareservice GmbH". Im Jahre 1982 wurden die Firma der Klägerin in "Coss Computersoftwaresysteme GmbH" geändert und d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 19.3.1987 und Nachtrag dazu vom 13.4.1987 gegründet und am 11.5.1987 beim Erstgericht zu 7 HRB 22.979a registriert. Sie betreibt mit dem Sitz in Wien ua das Reisebürogewerbe. Das Stammkapital wurde je zur Hälfte von Inge P***** sowie der D***** Ltd, London, letztere vertreten durch den Ehemann der Inge P*****, Hans Dieter P*****, übernommen. Inge P***** war bis zum 29.6.1989 alleinige Geschäftsführerin der Klägerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist seit 15. September 1980 als "H*** Handelsgesellschaft mbH" im Handelsregister, die Zweitklägerin seit 18. März 1977 als "Hogast Einkaufsgenossenschaft für das Hotel- und Gastgewerbe registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung" im Genossenschaftsregister, jeweils des Landesgerichtes Salzburg, eingetragen. Die Zweitklägerin ist überdies Inhaberin der registrierten Wortmarke Nr. 98097 "H***" mit der Priorität vom 10. Juni 1981. Das W... mehr lesen...
Die Klägerin erzeugt und vertreibt elektrische Bohrmaschinen und dazugehörige Bohrer unter den Bezeichnungen "H TE 17" und "H TE 12". Der Beklagte bringt nicht von der Klägerin stammende Bohrer in Umhüllungen mit den Aufdrucken "Hammerbohrer TE 17/TE 12" und "Nut Hammerbohrer, auch für TE 17 und TE 12 passend" in den Verkehr. Im vorliegenden Rechtsstreit verlangt die Klägerin die Verurteilung des Beklagten, 1. zu unterlassen a) Hammerbohrer unter der Bezeichnung "TE 17/TE 12" in Ver... mehr lesen...