Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Betreiberin des niederösterreichischen Privatradiosenders „R*****", der das Programm „Krone Hit R@dio" in Niederösterreich und Wien verbreitet; die Beklagte ist Medieninhaberin und Betreiberin des steirischen Regionalradiosenders „Antenne Steiermark". Haupteinnahmequelle beider Parteien sind Werbeeinschaltungen. In dem vom Fessel-Institut für Marktforschung durchgeführten Radiotest 2001, 2. Halbjahr, erreichte die „Antenne Steiermar... mehr lesen...