Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin und Herausgeberin der "Gelben Seiten", eines Verzeichnisses aller erfassbaren inländischen Unternehmen. Jedes Unternehmen ist mit einem kostenlosen Eintrag innerhalb jener Branche, die auf ihren Geschäftsbereich zutrifft, enthalten; Hervorhebungen und Anzeigen können gegen Entgelt bewirkt werden. Dieses Verzeichnis wird österreichweit unter dem Titel "Österreichisches Telefonbuch Home" auch auf CD-Rom gegen Entgelt angeboten. Der Beklagte is... mehr lesen...