Begründung: Der Kläger ist ein Verband zur Wahrung wirtschaftlicher Unternehmensinteressen, unter anderem zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Erstbeklagte betreibt auf Basis ihrer (Teil-)Gewerbeberechtigungen „Anfertigen von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen“ und „Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau verbunden mit Metalltechnik für Schmiede- und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Gewerbe)“ in Konkurrenz zu den vom Kläger vertretenen ... mehr lesen...