Begründung: Zu A) I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Schreiben vom XXXX gab der Vorstand der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control; in der Folge "belangte Behörde") der XXXX (in der Folge "Beschwerdeführerin") bekannt, gegen diese von Amts wegen ein Missbrauchsverfahren gemäß § 24 E-ControlG aufgrund der Zählpunkte-Zusammenlegung im Zeitraum XXXX bis einschließlich XXXX zugunsten der XXXX (Betreiberin des XXXX ; in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Zum besseren Verständnis ist vorab zum Bescheid des Vorstands der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , betreffend die Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüstes des XXXX der beschwerdeführenden Partei (Kostenbescheid 2012) auszuführen: 1.1. Mit dem Kostenbescheid 2012 stellte die belangte Behörde in ihrem
Spruch: unter anderem fest: "1. Der Kostenanpassungsfaktor wird mit 2,5 % festgestellt" und führ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 ElWOG 2010 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Am 31.08.2012 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, XXXX (im Folgenden: Kostenbescheid 2013), dessen
Spruch: auszugsweise lautet wie folgt: "I.
Spruch: 1. Der Kostena... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 ElWOG 2010 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Am 31.08.2012 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, XXXX (im Folgenden: Kostenbescheid 2013), dessen
Spruch: auszugsweise lautet wie folgt: "I.
Spruch: 1. Der Kostena... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 ElWOG 2010 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Am 07.09.2012 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, GZ. V KOS 121/12 (im Folgenden: Kostenbescheid 2013), dessen
Spruch: auszugsweise lautet wie folgt: "I.
Spruch: 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 ElWOG 2010 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Am 07.09.2012 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, GZ. V KOS 132/12 (im Folgenden: Kostenbescheid 2013), dessen
Spruch: auszugsweise lautet wie folgt: "I.
Spruch: 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 ElWOG 2010 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Am 31.08.2012 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, GZ. V KOS 101/12 (im Folgenden: Kostenbescheid 2013), dessen
Spruch: auszugsweise lautet wie folgt: "I.
Spruch: 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 ElWOG 2010 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Am 31.08.2012 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, GZ. V KOS 022/12 (im Folgenden: Kostenbescheid 2013), dessen
Spruch: auszugsweise lautet wie folgt: "I.
Spruch: 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Entscheidung ersetzt die vom Verwaltungsgerichtshof infolge behördlicher Unzuständigkeit aufgehobene Entscheidung der damaligen Berufungsbehörde Regulierungskommission der E-Control (im Folgenden: Regulierungskommission oder REK) XXXX vom XXXX . 2. Zum besseren Verständnis ist eingangs der Verfahrensgang des Vorjahresbescheides (aus Sicht des hier angefochtenen Bescheides) kurz zu erläutern: 2.1. Mit dem Vorjahresbesch... mehr lesen...