Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Entscheidung ersetzt die vom Verwaltungsgerichtshof infolge behördlicher Unzuständigkeit aufgehobene Entscheidung der damaligen Berufungsbehörde Regulierungskommission der E-Control (im Folgenden: Regulierungskommission oder REK) XXXX vom XXXX . 2. Zum besseren Verständnis ist eingangs der Verfahrensgang des Vorjahresbescheides (aus Sicht des hier angefochtenen Bescheides) kurz zu erläutern: 2.1. Mit dem Vorjahresbesch... mehr lesen...