Norm: ElWOG §21 Abs2E-RBG §16 Abs3JN §1 BIIIJN §1 CVIcJN §42 Af
Rechtssatz: Für einen Anspruch auf Rückzahlung der vom Stromkunden gezahlten Gebrauchsabgabe ist der Rechtsweg unzulässig, solange die Energie-Control Kommission über den Rückforderungsanspruch nicht mit Bescheid entschieden hat. § 16 Energie-RegulierungsbehördenG normiert für Streitigkeiten zwischen Marktteilnehmern im Sinn des § 21 Abs 2 ElWOG eine sukzessive Zuständigkeit. ... mehr lesen...