Norm
ElWOG §21 Abs2Rechtssatz
Für einen Anspruch auf Rückzahlung der vom Stromkunden gezahlten Gebrauchsabgabe ist der Rechtsweg unzulässig, solange die Energie-Control Kommission über den Rückforderungsanspruch nicht mit Bescheid entschieden hat. § 16 Energie-RegulierungsbehördenG normiert für Streitigkeiten zwischen Marktteilnehmern im Sinn des § 21 Abs 2 ElWOG eine sukzessive Zuständigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119839Im RIS seit
13.04.2005Zuletzt aktualisiert am
27.05.2015